Holzkäfer-Bekämpfung in Denkmälern: Besondere Auflagen
Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind besondere Auflagen zu beachten. Viele Bekämpfungsmethoden bedürfen der Genehmigung durch die Denkmalbehörde.
Schonende Verfahren für Kulturgüter
Anoxie-Verfahren, lokale Wärmebehandlungen und biologische Methoden sind oft die einzigen zulässigen Verfahren in Denkmälern.
Genehmigungsverfahren
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Denkmalbehörde
- Einreichung detaillierter Bekämpfungspläne
- Beteiligung von Restauratoren
- Dokumentation aller Maßnahmen
Behördliche Informationen: Politie Persberichten - Behördenkontakte